Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren
Stand: 89. Aktualisierung (Oktober 2025 | 115,90 €)
3.150 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0140-4
Bereits seit 1983 ist das Handbuch den kommunalen Kassen, den Vollstreckungs- und Anordnungsbehörden und insbesondere allen kommunalen Kassenverwaltern und -bediensteten bundesweit ein täglicher Ratgeber.
Neben der detaillierten Erläuterung des Verwaltungszwangsverfahrens bietet das Werk eine große Anzahl an Formularmustern, eine Fülle von Hinweisen auf länderbezogene Besonderheiten sowie wertvolle Verweise auf Rechtsquellen und Fach- und Lehrbücher.
Durch regelmäßige Aktualisierungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 89. Aktualisierung
In der Zwangsvollstreckung werden ab dem 1. Januar 2026 die Gerichte überwiegend die elektronische Akte einführen. Im Zivilprozess besteht für Behörden schon länger die Verpflichtung, Schriftsätze elektronisch einzureichen, was damit gleichfalls die Anträge in den Zwangsvollstreckungsverfahren bei den Vollstreckungsgerichten und Gerichtsvollziehern umfasst. Im Handbuch werden mit der 89. Aktualisierung (Stand Oktober 2025) sowohl diese Neuerungen als auch die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen dargestellt und erörtert.
Erläutert werden außerdem die Auswirkungen der Änderungen im Gesellschaftsrecht und insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die sich in der Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung immer deutlicher zeigen.
Des Weiteren wird thematisiert, dass für Gerichtsvollzieheraufträge zur Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen seit dem 1. Oktober 2025 in der Regel der amtliche Vordruck verwendet werden muss.
Besonders hinzuweisen ist auf die Onlineversion des Handbuchs, die nun über einen KI‐gestützten Chatbot verfügt. Er liefert gute Ergebnisse und unterstützt effizient die Suche nach konkreten Inhalten, was eine deutliche Arbeitserleichterung und Zeitersparnis darstellt.
Das Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren verdient uneingeschränkt das Prädikat einer praxisgerechten Arbeit, die allen mit der Forderungsvollstreckung befassten Stellen und Bediensteten wertvolle Hilfe leistet.
kosDirekt (Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz) 1/2018
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