Handbuch für den Vollstreckungsdienst

ABC der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechte

Hans-Jürgen Glotzbach | Prof. Rainer Goldbach | Hans Röder

Stand: 50. Ergänzungslieferung (Januar 2023 | 115,90 €)

4.088 Seiten in 3 Ordnern

ISBN: 978-3-7922-0019-3

Das Praxishandbuch für die schnelle und effiziente Lösung der aktuellen Vollstreckungsprobleme liefert die genaue Kenntnis, wie die Grundsätze und Ausnahmen der Zwangsvollstreckung im Alltag anzuwenden sind.

Im Handbuch für den Vollstreckungsdienst werden alle Fragen zu den Themen der Sach- und Forderungspfändung ausführlich und übersichtlich behandelt. Das Praxishandbuch ist damit für alle im Vollstreckungsdienst stehenden Personen eine zuverlässige und aktuelle Arbeitshilfe.

Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.

 

Inhalt der 50. Ergänzungslieferung

Zum Jahresende 2022 sind in vollstreckungsrelevanten Vorschriften zahlreiche Änderungen vorgenommen worden. Zudem haben sich Gesetzgebung und Rechtsprechung mit der Pfändbarkeit von Hilfszahlungen wie der Coronaprämie oder der Energiepreispauschale auseinandergesetzt. Die Änderungen und Gerichtsentscheidungen werden mit der 50. Aktualisierung (Stand Januar 2023) in das Werk eingepflegt.

Ebenfalls berücksichtigt wird die Neufassung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV), mit der die amtlichen Vordrucke für den Gerichtsvollzieherauftrag und die Forderungspfändung aktualisiert wurden. Außerdem wurden getrennte Dokumente für den Antrag, den Beschlussentwurf des Pfändungs‐ und Überweisungsbeschlusses sowie die Forderungsaufstellung eingeführt.

Des Weiteren wird die turnusmäßige Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen bei Arbeitseinkommen (§ 850c Abs. 4 ZPO) zum 1. Juli 2023 eingearbeitet. Die angesichts der hohen Inflation verhältnismäßig geringfügige Anhebung der Pfändungsfreigrenzen dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass der notwendige sozialrechtliche Bedarf vieler Schuldner durch den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag für Arbeitseinkommen nicht gedeckt ist und Erhöhungsanträge gem. § 850f Abs. 1 ZPO erforderlich werden, was den Vollstreckungsgerichten und ‐behörden schon bald zusätzliche Arbeit bescheren dürfte.

Mit der 50. Aktualisierung werden zudem im „ABC“ die Einträge unter A vollständig überarbeitet.

Es ist nach wie vor ein hervorragender Fundus für jeden Praktiker, der rechtlich fundiert auf dem Gebiet der Vollstreckung arbeiten möchte, also auch für alle Gläubigervertreter, auch auf für Ausbildungszwecke in der Kommunalverwaltung und Justiz.

Stefan Mroß, in: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) 10/2018

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