Handbuch für den Vollstreckungsdienst
ABC der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechte
Stand: 48. Ergänzungslieferung (Dezember 2021 | 109,90 €)
3.974 Seiten in 3 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0019-3
Im Handbuch für den Vollstreckungsdienst werden alle Fragen zu den Themen der Sach- und Forderungspfändung ausführlich und übersichtlich behandelt. Das Praxishandbuch ist damit für alle im Vollstreckungsdienst stehenden Personen eine zuverlässige und aktuelle Arbeitshilfe.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 48. Ergänzungslieferung
Mit der 48. Ergänzungslieferung (Stand Dezember 2021) wird das Handbuch hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung umfassend aktualisiert. Es galt bei der Bearbeitung zahlreiche Gesetzesänderungen im Vollstreckungsrecht zu berücksichtigen, die unmittelbare Auswirkungen für die tägliche Arbeit in der Praxis haben. Zu nennen sind vor allem die Änderungen bei den unpfändbaren beweglichen Gegenständen (§ 811 ZPO) sowie die umfangreiche und grundlegende Überarbeitung des Pfändungsschutzes bei der Kontenpfändung (§§ 850k, 899 – 910 ZPO).
Außerdem haben sich durch die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs einige Besonderheiten ergeben: So können Rechtsanwälte und Behörden Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher nur noch auf elektronischem Weg erteilen.
Im ABC der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechte wird der Abschnitt zu Buchstabe K vollständig überarbeitet.
Außerdem wird die Zivilprozessordnung (ZPO) unter Berücksichtigung der Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto auf den neuesten Stand gebracht.
Es ist nach wie vor ein hervorragender Fundus für jeden Praktiker, der rechtlich fundiert auf dem Gebiet der Vollstreckung arbeiten möchte, also auch für alle Gläubigervertreter, auch auf für Ausbildungszwecke in der Kommunalverwaltung und Justiz.
Stefan Mroß, in: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) 10/2018
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