Handbuch für das Kassen- und Rechnungswesen
Stand: 29. Aktualisierung (November 2024 | 114,90 €)
1.558 Seiten in 1 Ordner
ISBN: 978-3-7922-0141-1
Mit dem Handbuch liegt ein Nachschlagewerk für die Verwaltungsdoppik und für alle bestehenden Fragen zum allgemeinen Kassenrecht vor, das von erfahrenen Praktikern bearbeitet wird.
Die Struktur des Handbuches ermöglicht sowohl die Nutzung für das Neue Rechnungswesen als auch für die Kameralistik, da die Verwaltungsdoppik noch nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben ist.
Die Abschnitte zur Verwaltungsdoppik gehen auf die länderspezifischen Unterschiede ein und ermöglichen dem Leser einen schnellen Überblick über das jeweils anzuwendende Länderrecht. Sie enthalten u.a. Aussagen zur Organisation der Finanzbuchhaltung, zur Eröffnungsbilanz, zur Forderungsbewertung, zu Musterdienstanweisungen für die FiBu und Gemeindekasse. Zahlreiche Begrifflichkeiten aus der Verwaltungsdoppik werden erläutert.
Durch regelmäßige Aktualisierungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 29. Aktualisierung
Mit der 29. Aktualisierung (Stand November 2024) wird die Neustrukturierung des Nachschlagewerks abgeschlossen. Damit ist wieder eine durchgehende Kapitelgliederung erreicht, die den Belangen der verschiedenen Arbeitsebenen im kommunalen Kassen‐ und Rechnungswesen gerecht wird.
Nachdem Prof. Dr. Schuster als wissenschaftlicher Berater des Werkes ausgeschieden ist, hat Prof. Dr. Berit Adam, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, diese Aufgabe übernommen.
Mit dieser Aktualisierung werden insbesondere die Kapitel 34, 36, 39 und 40 überarbeitet und in den Teil des doppischen Rechnungswesens (Abschnitt 4) eingegliedert.
Einen vollständig neu eingefügten Teil stellen die Ausführungen zum Datenschutz in der Kommunalkasse dar (Kapitel 2.2.7). Diese sind für die Praxis bei der Speicherung von
personenbezogenen Daten unerlässlich und bilden eine gute Grundlage für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Außerdem wurde das Kapitel 1.3 zur Mitteilungsverordnung (MV) überarbeitet.
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