Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz
Kommentar
Stand: 65. Ergänzungslieferung (Dezember 2021 | 103,90 €)
2460 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0083-4
Durch seine ausführliche Kommentierung ist das bereits 1967 erstmals aufgelegte Werk für alle, die sich mit dem rheinland-pfälzischen Beamtenrecht befassen, unverzichtbar. Der Standardkommentar erläutert die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes ebenso kenntnisreich wie praxisnah. Die Kommentierung wird durch weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht ergänzt.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 65. Ergänzungslieferung
Die 65. Ergänzungslieferung bringt das Werk auf den Stand von Dezember 2021. Komplett neu kommentiert werden § 49 (Verfassungstreue), § 50 (Streikverbot), § 51 (Diensteid) und § 52 (Ausschluss von dienstlichen Handlungen).
Verschiedene Kommentierungen werden um die aktuelle Rechtsprechung und Literatur ergänzt. Dies gilt insbesondere für die Ausführungen zu § 83 (Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten), § 111 (Besondere Altersgrenzen), § 112 (Polizeidienstunfähigkeit), § 115 (Besondere Pflichten im Polizeidienst) und § 119 (Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit).
Die Kommentierung zu § 7, der nunmehr die partielle Einbeziehung des Nebentätigkeitsrechts auf Ehrenbeamte regelt, geht auf diese Änderung kritisch ein.
In den Vorbemerkungen zu § 11 wird der aktuellen Entwicklung des Rechts zur Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes Rechnung getragen.
In Teil C (Rechtsvorschriften) werden das Einkommensteuergesetz sowie die Beihilfe‐, die Arbeitszeit- und die Urlaubsverordnung aktualisiert.
Teil D (Verwaltungsvorschriften) wird um Hinweise zur Dienstfähigkeit und zur begrenzten Dienstfähigkeit ergänzt.
Das umfangreiche Werk, dessen Text- und Kommentarteil durch eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften in idealer Weise ergänzt wird, hat sich in Rheinland-Pfalz seit langem als eine für die tägliche Praxis unentbehrliche Arbeitsgrundlage erwiesen.
kosDirekt (Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz) 1/2018
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