Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz
Kommentar
Stand: 68. Aktualisierung (Dezember 2024 | 125,90 €)
2.556 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0083-4
Durch seine ausführliche Kommentierung ist das bereits 1967 erstmals aufgelegte Werk für alle, die sich mit dem rheinland-pfälzischen Beamtenrecht befassen, unverzichtbar. Der Standardkommentar erläutert die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes ebenso kenntnisreich wie praxisnah. Die Kommentierung wird durch weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht ergänzt.
Durch regelmäßige Aktualisierungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 68. Aktualisierung
Mit der 68. Aktualisierung wird das Werk auf den Rechtsstand vom Dezember 2024 gebracht. Die Kommentierung wird mit der Neukommentierung der §§ 65 bis 70 erweitert; inhaltlich betreffen diese die Bereiche Jubiläumszuwendung (§ 65), Beihilfe (§ 66) und die Beleihung (§ 67). Weiter betroffen sind Fragen der Amtsbezeichnung und zum Dienstzeugnis (§§ 68, 69) und schließlich Fragen des Schadensersatzes nach § 70. Änderungen durch Literatur oder Rechtsprechung werden in die §§ 8, 9, 11, 19, 53 und 119 eingearbeitet.
Die geänderten Ruhestandsregelungen für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes (§ 117) und des Vollzugsdienstes (§ 118) werden in der Kommentierung nunmehr berücksichtigt. Kleinere gesetzliche Änderungen in den §§ 41 und 64 werden ebenfalls umgesetzt. Die Einführung des § 19a zur Beurteilung macht auch eine Änderung des § 25 erforderlich. Schließlich hat die Umsetzung der sog. Whistleblower‐Richtlinie der EU im Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes zu einer Ergänzung in § 120 geführt, die hier berücksichtigt wird.
Die Überprüfung des Landes Rheinland‐Pfalz, in welchen Bereichen auf ein bisher gefordertes Schriftformerfordernis verzichtet werden kann, hat zur Verabschiedung des Landesgesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes vom 20. Dezember 2024 geführt, mit dem auch die §§ 85 und 98 des LBG geändert wurden.
In Teil C (Rechtsvorschriften) werden Änderungen der Landesverordnung über die dienst‐ und arbeitsrechtliche Zuständigkeit der ADD, der Schullaufbahnverordnung, der Dienstwohnungs‐ und der Mutterschutzverordnung sowie der Laufbahnverordnung für die Polizei eingepflegt.
Das umfangreiche Werk, dessen Text- und Kommentarteil durch eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften in idealer Weise ergänzt wird, hat sich in Rheinland-Pfalz seit langem als eine für die tägliche Praxis unentbehrliche Arbeitsgrundlage erwiesen.
kosDirekt (Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz) 1/2018
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