Reisekostenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
Kommentar
Stand: 90. Ergänzungslieferung (Januar 2021 | 97,90 €)
2.458 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0157-2
Der bereits im Jahr 1968 begründete Kommentar hat sich zu einem umfassenden Standardwerk auf dem Gebiet des nordrhein-westfälischen Reisekostenrechts entwickelt. Die Sammlung aller einschlägigen Vorschriften sowie die auf die Bedürfnisse der Praxis abgestellten und mit vielen Beispielen versehenen Erläuterungen machen den Kommentar zu einem unentbehrlichen und zuverlässigen Handbuch.
Für das Verständnis der reisekostenrechtlichen Bestimmungen bedeutsame Rechtsvorschriften sowie Verwaltungsregelungen zum LRKG und seinen Verordnungen sind in einem gesonderten Teil abgedruckt.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 90. Ergänzungslieferung
Mit der 90. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2021) werden u. a. die Änderungen der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldsätze zum 1. Januar 2021 durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Auslandskostenerstattungsverordnung vom 4. Dezember 2020 und der steuerlichen Behandlung von Reisekostenvergütungen sowie der Sachbezugswerte zum 1. Januar 2021 umgesetzt.
Die Übersicht über den Geltungsbereich der City-Tickets, der Erlass des Ministeriums der Finanzen zur Unterbringung und Verpflegung in den Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung des Landes NRW, die Verordnung über die richter- und beamtenrechtlichen Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums und die Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des Leistungsangebots der Deutschen Bahn (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2021) werden aktualisiert bzw. neu in das Werk aufgenommen.
Im Bereich der Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden u. a. das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern vom 25. November 2020, das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2020 zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021 und die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse berücksichtigt.
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