Reisekostenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen

Kommentar

Hans-Dieter Lewer | Rainer Stemann

Stand: 100. Aktualisierung (Januar 2026 | 135,90 €)

2.318 Seiten in 2 Ordnern

ISBN: 978-3-7922-0157-2

Das Werk enthält ausführliche Erläuterungen zum Landesreisekostengesetz (LRKG), zur Trennungsentschädigungsverordnung, zu den Kraftfahrzeugrichtlinien und zur Auslandsreisekostenregelung.

Der bereits im Jahr 1968 begründete Kommentar hat sich zu einem umfassenden Standardwerk auf dem Gebiet des nordrhein-westfälischen Reisekostenrechts entwickelt. Die Sammlung aller einschlägigen Vorschriften sowie die auf die Bedürfnisse der Praxis abgestellten und mit vielen Beispielen versehenen Erläuterungen machen den Kommentar zu einem unentbehrlichen und zuverlässigen Handbuch.

Für das Verständnis der reisekostenrechtlichen Bestimmungen bedeutsame Rechtsvorschriften sowie Verwaltungsregelungen zum LRKG und seinen Verordnungen sind in einem gesonderten Teil abgedruckt.

Durch regelmäßige Aktualisierungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.

 

Inhalt der 100. Aktualisierung

Mit der 100. Aktualisierung (Stand Januar 2026) werden im Teil A (Reisekostenrechtliche Vorschriften) u. a. das Gesetz zur Neuregelung des Landesumzugskostengesetzes sowie zur weiteren Modernisierung des Reisekostenrechts vom 2. Dezember 2025, das Reisekostengesetz Nordrhein‐Westfalen vom 1. Dezember 2021, in der Fassung der Änderung vom 2. Dezember 2025, die Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung vom 6. Mai 2022, in der Fassung der Änderung vom 2. Dezember 2025, das Umzugskostengesetz Nordrhein‐Westfalen vom 2. Dezember 2025 und die Verordnung zur Aufhebung der Auslandskostenerstattungsverordnung vom 1. Dezember 2025 aktualisiert bzw. neu aufgenommen.

Im Kommentarteil B werden die Erläuterungen aktualisiert und an den Rechtsstand angepasst – u. a. werden die Änderungen der Sachbezugswerte zum 1. Januar 2026, die bisher in der Auslandskostenerstattungsverordnung enthaltenen einzelnen Regelungen zu Auslandsdienstreisen (in § 14 des Landesreisekostengesetzes), die Anpassung der Auslandstage‐ und Auslandsübernachtungsgeldsätze zum 1. Januar 2026 und die pauschale Fahrkostenerstattung nach § 12 LUKG bei Verlegung oder Auflösung einer Dienststelle in das Werk eingearbeitet.

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