Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz
Kommentar
Stand: 38. Aktualisierung (Juli 2024 | 109,90 €)
2.212 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0082-7
Anschaulich vermitteln sie die Grundzüge und Besonderheiten des Gesetzestextes durch praxisnahe Erläuterungen, eingängige Beispiele und konkrete Rechtsprechung. So dient das Werk dem Nutzer als wertvolle Hilfestellung bei der Bearbeitung und Umsetzung gefahrenabwehrrechtlicher Fragen. Bei der Anwendung des Gesetzes aufkommende Fragen sowie unterschiedliche Auslegungen werden vorgestellt und diskutiert, damit die Aufgaben der Gefahrenabwehr, deren Vorbereitung und die Bekämpfung von Straftaten rechtssicher erfüllt werden können.
Durch regelmäßige Aktualisierung wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 38. Aktualisierung
Die 38. Aktualisierung (Stand Juli 2024) enthält eine grundlegende Überarbeitung der Kommentierung des § 26 POG. Diese in der Praxis durchaus umstrittene Vorschrift regelt die Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, soweit es sich nicht um Versammlungen i. S. d. Art. 8 GG handelt.
Daneben wird die Kommentierung des Versammlungsgesetzes des Bundes, welches in Rheinland‐Pfalz gem. Art. 125a Abs. 1 GG mangels landesgesetzlicher Regelung fortgilt, aktualisiert.
Erstmals kommentiert werden die Vorschriften zur polizeilichen Beobachtung (§ 43 POG), zur Rasterfahndung (§ 44 POG), zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (§ 45 POG), zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger (§ 46 POG), zum Datenabgleich (§ 65 POG), zum Handeln auf Anordnung (§ 78 POG) und zur Hilfeleistung für Verletzte (§ 79 POG). Ebenfalls neu kommentiert sind die Vorschriften über die Androhung unmittelbaren Zwangs (§ 80 POG) sowie die Fesselung von Personen (§ 81 POG).
Eine Kommentierung für den praktischen Gebrauch, ohne dass die Wissenschaftlichkeit der Erläuterungen darunter gelitten hat. Das Werk ist für den Polizeipraktiker, den Rechtsanwalt, Richter und Studierenden unentbehrlich.
kosDirekt (Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz) 10/2018
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