Bundesbeihilfeverordnung
Fürsorgerechtliche Bestimmungen. Kommentar
Stand: 80. Aktualisierung (April 2025 | 119,90 €)
3.186 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0152-7
Das Werk ist in die Abschnitte Beihilfevorschriften (mit Erläuterungen), Tarifverträge, Vorschussrichtlinien (mit Erläuterungen), Ausführungsbestimmungen und ergänzende Gesetze und Verordnungen unterteilt.
Die Kommentierung versteht sich als Erläuterungswerk für die Praxis und das Gerichtswesen. Durch regelmäßige Aktualisierungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 80. Aktualisierung
Mit der 80. Aktualisierung (Stand April 2025) wird der Vorschriftenteil A II (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung – BBhVVwV) überarbeitet und auf den Rechtsstand der Dritten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung vom 5. Dezember 2024 gebracht.
Erstmals in das Werk aufgenommen werden die Erläuterungen zu den neu eingeführten Regelungen § 20a BBhV (Systemische Therapie) und § 25a BBhV (Digitale Gesundheitsanwendungen). Zudem werden die Erläuterungen zu folgenden Paragrafen teilweise grundlegend überarbeitet und an den aktuellen Rechtsstand angepasst: § 1 BBhV (Regelungsgegenstand), § 7 BBhV (Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch), § 11 BBhV (Aufwendungen im Ausland), § 13 BBhV (Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern), § 14 BBhV (Zahnärztliche Leistungen), § 24 BBhV (Komplextherapie, integrierte Versorgung und Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen), § 28 BBhV (Familien‐ und Haushaltshilfe), § 33 BBhV (Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten), § 38a BBhV (Häusliche Pflege), § 38b BBhV (Kombinationsleistungen), § 38d BBhV (Teilstationäre Pflege), § 38f BBhV (Ambulant betreute Wohngruppen), § 38g BBhV (Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen) und § 38h BBhV (Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson).
Abschließend wird der Teil C (Ausführungsbestimmungen) um weitere Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern ergänzt.
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