Bundesbeihilfeverordnung

Fürsorgerechtliche Bestimmungen. Kommentar

Uwe Amelungk | Leo Köhnen | Gerhard Schröder | Olaf Just

Stand: 81. Aktualisierung (September 2025 | 117,90 €)

3.258 Seiten in 2 Ordnern

ISBN: 978-3-7922-0152-7

Das bereits im Jahr 1964 begründete, umfassende Standardwerk ist voll und ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Durch die Erläuterungen, die mit vielen Beispielen versehen sind, ist der Kommentar ein hilfreiches und zuverlässiges Handbuch für alle Festsetzungsstellen und Beihilfeberechtigten.

Das Werk ist in die Abschnitte Beihilfevorschriften (mit Erläuterungen), Tarifverträge, Vorschussrichtlinien (mit Erläuterungen), Ausführungsbestimmungen und ergänzende Gesetze und Verordnungen unterteilt.

Die Kommentierung versteht sich als Erläuterungswerk für die Praxis und das Gerichtswesen. Durch regelmäßige Aktualisierungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.

 

Inhalt der 81. Aktualisierung

Mit der 81. Aktualisierung (Stand September 2025) wurde der Vorschriftenteil A I (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) auf den Rechtsstand des Art. 3 der Zehnten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 6. März 2024 gebracht, der zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist.

Zudem wurden die Erläuterungen zu § 2 BBhV (Beihilfeberechtigte Personen), § 3 BBhV (Beamtinnen und Beamte im Ausland), § 6 BBhV (Beihilfefähigkeit von Aufwendungen), § 25 BBhV (Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke), § 30a BBhV (Neuropsychologische Therapie), § 37 BBhV (Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen), § 38c BBhV (Verhinderungspflege, Versorgung der pflegebedürftigen Person bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitations-leistungen durch die Pflegeperson), § 38e BBhV (Kurzzeitpflege), § 40 BBhV (Palliativversorgung), § 45 BBhV (Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe), § 45a BBhV (Organspende und andere Spenden), § 45b BBhV (Klinisches Krebsregister), § 46 BBhV (Bemessung der Beihilfe) und § 58 BBhV (Übergangsvorschriften) an den aktuellen Rechtsstand angepasst und teilweise grundlegend überarbeitet.

Darüber hinaus wurde Teil C (Ausführungsbestimmungen) um weitere Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundeskanzlers ergänzt.

Im Teil D (Sonstige Gesetze und Verordnungen) wurden weiterhin die GB-A Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung und die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene auf den aktuellen Stand gebracht.

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