Bundesbeihilfeverordnung
Fürsorgerechtliche Bestimmungen. Kommentar
Stand: 73. Ergänzung (August 2020 | 91,90 €)
2.944 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0152-7
Im Jahr 2012 hat Olaf Just, Regierungsdirektor im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, die inhaltliche Verantwortung für den von Leonhard Köhnen sowie Gerhard Schröder begründeten und von Uwe Amelungk fortgeführten Kommentar zur Bundesbeihilfverordnung (BBhV) übernommen.
Im Zuge des Autorenwechsels wurde das Werk umfassend überarbeitet und an die aktuellen Neuerungen des Beihilfenrechts und der Rechtsprechung angepasst. Die unter dem Titel „Bundesbeihilfeverordnung. Fürsorgerechtliche Bestimmungen“ weitergeführte Kommentierung versteht sich auch künftig als Erläuterungswerk für die Praxis und das Gerichtswesen.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Inhalt der 73. Ergänzungslieferung
Mit der 73. Ergänzungslieferung (Stand August 2020) werden die Erläuterungen zu den §§ 6, 12, 13, 16, 17, 24, 25, 27–30a, 32–36, 40, 44, 46, 53 und 57 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) überarbeitet und auf den aktuellen Rechtsstand der 8. Änderungsverordnung zur BBhV gebracht.
Die Änderungen durch die Verordnung zur Berichtigung der Achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 21. Januar 2019 haben bei der Aktualisierung ebenfalls Berücksichtigung gefunden.
Inhaltliche Schwerpunkte sind unter anderem die beihilferechtliche Definition von Komplextherapien, der Umfang der beihilfefähigen Aufwendungen für häusliche Krankenpflege, die Erweiterung der beihilfefähigen Aufwendungen für häusliche Krankenpflege um Aufwendungen für eine Kurzzeitpflege bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und die Abgrenzung häuslicher Krankenpflege nach § 27 BBhV von Leistungen der häuslichen Pflegeleistungen nach § 38 BBhV.
Weiterhin wird der Teil C (Ausführungsbestimmungen) um neun Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern ergänzt. Schließlich wird das in Teil D (Sonstige Gesetze und Verordnungen) abgedruckte Leistungs‐ und Gebührenverzeichnis zur GOÄ auf den aktuellen Rechtsstand der 5. GOÄ-ÄndVO gebracht.
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