Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Kommentar
Stand: 51. Ergänzungslieferung (Mai 2020 | 69,90 €)
2.498 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0112-1
Fundiert und praxisnah erläutern die Autoren den Gesetzestext - straff gegliedert nach Stichworten bzw. Überschriften - und erleichtern somit dem Benutzer die Handhabung des Werks und die Anwendung der Gemeindeordnung. Seit über 40 Jahren steht dieser Standardkommentar in bewährter Aktualität und Qualität zur Verfügung.
Der Anhang enthält gemeindeverfassungsrechtliche Regelungen (z. B. das Gesetz zur Einführung des NKF und das Stärkungsgesetz), die erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. Entschädigungs-, Eingruppierungs- und Gemeindehaushaltsverordnung) sowie aktuelle Mustersatzungen bzw. -geschäftsordnungen.
Die laufende Aktualisierung erfolgt durch Ergänzungslieferungen. Das Werk wird somit regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gebracht.
Inhalt der 51. Ergänzungslieferung
Mit der Überarbeitung der Kommentierung der §§ 35 bis 38 GO NRW wird die Erläuterung der Bezirksverfassung auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht. Die jüngst vom Gesetzgeber vorgenommene Änderung der Eingruppierungsverordnung wird in den Erläuterungen zu § 71 GO NRW dargestellt.
Die gesetzgeberischen Aktivitäten, die durch die SARS‐CoV‐2‐Pandemie ausgelöst worden sind, bilden einen weiteren Schwerpunkt der 51. Ergänzungslieferung (Stand Mai 2020). Um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien zu gewährleisten, hat der Landtag das Epidemiegesetz vom 14. April 2020 beschlossen und darin dem Rat in § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit eingeräumt, seine Zuständigkeiten während der Krisenlage auf den Hauptausschuss zu delegieren. Die Regelung führt allerdings aufgrund ihrer systematischen Stellung und ihres Wortlauts in der Praxis zu vielen Fragen und zu Rechtsunsicherheit. Dementsprechend ausführlich ist die Kommentierung der neuen Regelung.
Auch im Bereich des Haushaltsrechts hat die Pandemie gesetzgeberische Aktivitäten ausgelöst. Die temporäre Suspendierung der Rechte des Rates im Hinblick auf den Erlass und die Aufhebung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre durch den neu eingefügten § 81 Abs. 5 GO NRW wird erläutert.
Soweit dies bis zum Redaktionsschluss möglich war, werden weitere Hinweise auf aktuelle Erlasse des Landes zur Handhabung des Haushaltsrechts gegeben.
Insgesamt gehört der ‚Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch‘ zu den äußerst empfehlenswerten Standardwerken des Kommunalrechts. Er zeichnet sich durch Aktualität, Ausführlichkeit und fachliche Gründlichkeit aus.
Dr. Klaus Schönenbroicher, in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 4/2014
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