Bundesbeihilfeverordnung
Fürsorgerechtliche Bestimmungen. Kommentar
Stand: 77. Aktualisierung (Juli 2023 | 129,90 €)
3.098 Seiten in 2 Ordnern
ISBN: 978-3-7922-0152-7
Das Werk ist in die Abschnitte Beihilfevorschriften (mit Erläuterungen), Tarifverträge, Vorschussrichtlinien (mit Erläuterungen), Ausführungsbestimmungen und ergänzende Gesetze und Verordnungen unterteilt.
Die Kommentierung versteht sich als Erläuterungswerk für die Praxis und das Gerichtswesen. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Im Jahr 2012 hat Olaf Just die inhaltliche Verantwortung für den von Leonhard Köhnen sowie Gerhard Schröder begründeten und von Uwe Amelungk fortgeführten Kommentar zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) übernommen.
Inhalt der 77. Aktualisierung
Mit der 77. Aktualisierung (Stand Juli 2023) werden die Erläuterungen zu den §§ 6, 10, 11, 14, 30, 37, 38d, 38e, 38g, 38h, 40, 45, 45a und 45b BBhV zum Teil umfassend überarbeitet und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht.
Inhaltliche Schwerpunkte sind unter anderem die zum 1. Januar 2024 wirksam werdende Anhebung der Einkommensgrenze für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen berücksichtigungsfähiger Ehegatten und Lebenspartner von 20.000 Euro auf 20.878 Euro (§ 6 Abs. 2 BBhV), die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für telemedizinische Leistungen (§ 6 Abs. 5 BBhV), die Regelungen zur Begrenzung außerhalb der Europäischen Union entstandener Aufwendungen auf die Inlandskosten (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BBhV), die Fortschreibung der im Rahmen der Beihilfefestsetzung zu beachtenden Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen zu grundsätzlichen Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen (§ 14 BBhV), die Anpassung des beihilfefähigen Höchstbetrages der Kurzzeitpflege (§ 38e BBhV), die Gewährung einer Beihilfe für Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege neben einer stationären oder teilstationären palliativmedizinischen Versorgung (§ 40 Abs. 2 BBhV), die Anpassung der beihilfefähigen Pauschalbeträge bei postmortalen Organspenden (§ 45a BbhV) sowie die Höhe der von den Festsetzungsstellen zu zahlenden fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütungen (§ 45b BBhV).
Die überarbeiteten Erläuterungsteile sind erstmalig mit Randnummern versehen worden, um die Übersichtlichkeit und Struktur der Texte zu verbessern und eine Referenzierung zu erleichtern.
Im Rahmen der Überarbeitung sind auch Anhänge aus Teil B aktualisiert und in Teil D verlagert worden.
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